Zur Erlangung der bauaufsichtlichen Zulassung für Dämmschichtbildner für den Außenbereich werden Freibewitterungen von beschichteten Stahlplatten gefordert. Ausgelagerte Platten werden nach 2, 5 und 10 Jahren erneut amtlich geprüft und die Zulassung dann entsprechend verlängert. Wenn eine Deckbeschichtung erforderlich ist, so muss diese immer vom Hersteller des Dämmschichtbildners freigegeben sein, da sie Teil des geprüften und zugelassenen Systems sein muss.
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