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Müssen Dämmschichtbildner während der Nutzungsdauer gewartet werden?

Eine Wartung ist nicht erforderlich. Der Decklack ist regelmäßig auf Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen des Beschichtungsaufbaus müssen unverzüglich fachgerecht Instand gesetzt werden. Hierbei sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Verantwortung der Kontrolle liegt beim Eigentümer des Objektes.

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